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   BGH, 21.05.1987 - IX ZR 77/86   

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https://dejure.org/1987,2991
BGH, 21.05.1987 - IX ZR 77/86 (https://dejure.org/1987,2991)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1987 - IX ZR 77/86 (https://dejure.org/1987,2991)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - IX ZR 77/86 (https://dejure.org/1987,2991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 434, 439
    Kenntnis des Käufers von der Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldung der Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Auszahlung des bei der Zwangsversteigerung angefallenen Übererlöses - Wirksame Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des bei der Zwangsversteigerung angefallenen Übererlöses - Ins Leere gehen der Zahlungsverbote sowie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434, § 439 Abs. 1, § 440 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1987, 986
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 24.03.1928 - I 3/28

    Unmöglichkeit der Leistung; Herausgabe des Ersatzvorteils

    Auszug aus BGH, 21.05.1987 - IX ZR 77/86
    Nach § 281 BGB konnte somit die Beklagte sowohl Abtretung des Anspruchs auf den Übererlös wie die Herausgabe des durch die Schuldbefreiung erlangten Vermögensvorteils fordern (vgl. zu letzterem RGZ 120, 347, 350; RG JW 1936, 2859, 2860; Staudinger/Löwisch, § 281 BGB Rdnr. 17).
  • BGH, 27.06.2019 - IX ZR 167/18

    Insolvenzanfechtung von darlehnsgleichen Leistungen im Rahmen eines

    Erfüllungsleistungen, die ihrer Art nach inkongruent sind, sind entgeltlich, wenn ihnen eine rechtswirksam begründete entgeltliche Verbindlichkeit zugrunde liegt (vgl. MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 134 Rn. 26; Bork in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2016, § 134 Rn. 48; Jaeger/Henckel, InsO, § 134 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - IX ZR 77/86, WM 1987, 986, 988 unter 2.c.cc.).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Ob der RdK die Unmöglichkeit nach § 278 BGB oder § 82 Abs. 2 ZGB zu vertreten hätte, ist für den Anspruch unerheblich (BGH, Urt. v. 21. Mai 1987, IX ZR 77/86, WM 1987, 986, 988).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    Dass der Beklagte selbst die Veräußerung namens der Erben betrieben und dadurch die Unmöglichkeit herbeigeführt hat, steht dem nicht entgegen; § 285 BGB ist nämlich - anders als vom Beklagten ausdrücklich eingewandte Schadensersatzansprüche, vgl. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB - ohne Rücksicht darauf anwendbar, ob eine der Parteien die Unmöglichkeit zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - IX ZR 77/86, WM 1987, 986; Grüneberg, in: Grüneberg, a.a.O., § 285 Rn. 6).
  • BGH, 17.09.2007 - II ZR 79/06

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Deshalb stellt der Versteigerungserlös den Ersatz für den an sich geschuldeten Gegenstand dar (s. nur BGH, Urt. v. 21. Mai 1987 - IX ZR 77/86, WM 1987, 986, 988).
  • OLG Koblenz, 25.05.1990 - 5 U 1348/89

    Klage eines Ehepaars (Käufer eines Hausanwesens) gegen die Verkäufer und den

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