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BGH, 21.05.1987 - IX ZR 77/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 434, 439
Kenntnis des Käufers von der Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Duldung der Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Auszahlung des bei der Zwangsversteigerung angefallenen Übererlöses - Wirksame Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des bei der Zwangsversteigerung angefallenen Übererlöses - Ins Leere gehen der Zahlungsverbote sowie ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1987, 986
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 24.03.1928 - I 3/28
Unmöglichkeit der Leistung; Herausgabe des Ersatzvorteils
Auszug aus BGH, 21.05.1987 - IX ZR 77/86
Nach § 281 BGB konnte somit die Beklagte sowohl Abtretung des Anspruchs auf den Übererlös wie die Herausgabe des durch die Schuldbefreiung erlangten Vermögensvorteils fordern (vgl. zu letzterem RGZ 120, 347, 350; RG JW 1936, 2859, 2860;… Staudinger/Löwisch, § 281 BGB Rdnr. 17).
- BGH, 27.06.2019 - IX ZR 167/18
Insolvenzanfechtung von darlehnsgleichen Leistungen im Rahmen eines …
Erfüllungsleistungen, die ihrer Art nach inkongruent sind, sind entgeltlich, wenn ihnen eine rechtswirksam begründete entgeltliche Verbindlichkeit zugrunde liegt (…vgl. MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 134 Rn. 26;… Bork in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2016, § 134 Rn. 48;… Jaeger/Henckel, InsO, § 134 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - IX ZR 77/86, WM 1987, 986, 988 unter 2.c.cc.). - BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes
Ob der RdK die Unmöglichkeit nach § 278 BGB oder § 82 Abs. 2 ZGB zu vertreten hätte, ist für den Anspruch unerheblich (BGH, Urt. v. 21. Mai 1987, IX ZR 77/86, WM 1987, 986, 988). - OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22
Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und …
Dass der Beklagte selbst die Veräußerung namens der Erben betrieben und dadurch die Unmöglichkeit herbeigeführt hat, steht dem nicht entgegen; § 285 BGB ist nämlich - anders als vom Beklagten ausdrücklich eingewandte Schadensersatzansprüche, vgl. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB - ohne Rücksicht darauf anwendbar, ob eine der Parteien die Unmöglichkeit zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - IX ZR 77/86, WM 1987, 986;… Grüneberg, in: Grüneberg, a.a.O., § 285 Rn. 6). - BGH, 17.09.2007 - II ZR 79/06
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
Deshalb stellt der Versteigerungserlös den Ersatz für den an sich geschuldeten Gegenstand dar (s. nur BGH, Urt. v. 21. Mai 1987 - IX ZR 77/86, WM 1987, 986, 988). - OLG Koblenz, 25.05.1990 - 5 U 1348/89
Klage eines Ehepaars (Käufer eines Hausanwesens) gegen die Verkäufer und den …
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